VISUMSINFORMATIONEN

Sprachkursvisum und Studentenvisum

Ein Sprachkursvisum berechtigt nur zum Besuch eines Sprachkurses und ist 3 Monate gültig. Eine Verlängerung vor Ort ist in der Regel nicht möglich. Falls Sie also vorhaben, nach dem Sprachkurs in Deutschland zu studieren, müssen Sie dies bei der Beantragung des Visums angeben und eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken beantragen. Dies gilt für EU-Bürger sowie für Bürger aus nachfolgenden Staaten:
Andorra, Australien, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der USA.

Bürger dieser Staaten benötigen lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Informationen finden Sie hier.

Schengen-Visum und Nationales Visum

Wenn es für Ihr Land eine Visumspflicht gibt, können Sie für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten pro Halbjahr das Schengen-Visum beantragen. Es ist zum Beispiel für einen touristischen Aufenthalt oder einen Sommersprachkurs geeignet und ist nur 3 Monate gültig. Eine Verlängerung vor Ort ist in der Regel nicht möglich.


Falls Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben möchten und es Ihnen Ihre Staatsangehörigkeit nicht erlaubt, ohne Visum einzureisen, benötigen Sie ein nationales Visum.Bitte informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder dem zuständigen Konsulat der Bundesrepublik Deutschland über die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen, da es für jedes Land eigene Bestimmungen geben und die Bearbeitung längere Zeit (bis zu 3 Monaten) in Anspruch nehmen kann. In der Regel müssen Sie für ein Visum die folgenden Bedingungen erfüllen:

Detaillierte Informationen zu Einreisebestimmungen nach Deutschland stellt das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.